Entwicklungshilfe - Definitionen - Fakten
Entwicklungshilfe
Entwicklungshilfe / Entwicklungsgeschäft:
Lieferung von Projektierungsunterlagen, Maschinen und Ausrüstungen sowie technisch-wissenschaftliche Unterstützung, sog. Entwicklungshilfe (meist im Rahmen langfristiger Kredite), die durch industriell entwickelte Staaten wirtschaftlich schwach entwickelten Ländern (sog. Entwicklungsländern) für die Industrialisierung gewährt werden. Monopole imperialistischer Staaten suchen stets das Entwicklungsland mit knechtenden politischen und ökonomischen Bedingungen und bei entsprechenden Kapitalexporten mit Mehrheitsbeteiligung usw. zu verknüpfen, um die Industrialisierung zu hemmen oder einseitig auszurichten und diese Länder in Abhängigkeit zu halten bzw. zu bringen. Sozialistische Länder leiste mit Entwicklungshilfen ohne jegliche knechtende Bedingungen wahrhafte Hilfe, bes. beim Aufbau von Schlüsselzweigen der Industrie, wodurch u. a. die wirtschaftliche Selbstständigkeit der unabhängigen Nationalstaaten gefördert wird. (Quelle: Meyers Neues Lexikon: 1961 ).